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Berliner Jahresrückblick bei der Konrad-Adenauer-Stiftung

Berliner Jahresrückblick bei der Konrad-Adenauer-Stiftung

Am Donnerstag war ich zu Gast bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, die seit 2013 zu Jahresbeginn den "Berliner Jahresrückblick" veranstaltet, eine rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Fachkonferenz mit Experten aus Wissenschaft, Justiz und Politik, die sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes des Vorjahres auseinandersetzen. Eines der bekannteren Urteile im vergangenen Jahr war die Entscheidung zu den Äußerungen von Ex-Kanzlerin Angela Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 sowie deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung. Hierzu durfte ich als Vertreterin der Rechtspolitik referieren und diskutieren. Die Kanzlerin hatte sich in Südafrika zu der am Vortag erfolgten Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten von Thüringen geäußert. Sie bezeichnete den Vorgang als "unverzeihlich", das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden und es sei "ein schlechter Tag für die Demokratie" gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil kritisiert. Eine Entscheidung, die viel Kritik erfahren hat - heute auch von mir. Denn eine Regierung darf nicht zur politischen Neutralität verpflichtet sein. Das würde den offenen Diskurs, der für die Demokratie unerlässlich ist, eher gefährden als schützen. Klar aber, dass keine Ressourcen des Amtes für Parteipolitik genutzt werden dürfen.