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Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht 

Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht 

Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht nach §31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 

Die Unterzeichner enthalten sich bei der Abstimmung über das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Wir begrüßen, dass für langjährig geduldete Flüchtlinge mit dem Gesetz eine Perspektive geschaffen wird, halten allerdings die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten für falsch. 

Im Folgenden unsere Position im Einzelnen: 

Die vorgeschlagenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz für langjährig Geduldete sind sinnvoll und pragmatisch, da sie sich ausschließlich an diejenigen richten, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und aus verschiedenen Gründen nicht zurückgeführt werden können und deren Rückführung auch in Zukunft nicht wahrscheinlich ist. 

Auch die CDU/CSU-geführten Bundesregierungen haben in den vergangenen 16 Jahren Erleichterungen und Änderungen geschaffen, von denen langjährig geduldete Personen profitieren und damit ein Bleiberecht erhalten konnten. Die neuen Änderungen richten sich vor allem an Menschen, bei denen das Abschiebehindernis in einer ungeklärten Identität oder Staatsangehörigkeit besteht und die Klärung weiterhin nicht zu erwarten ist.  

Die aktive, bestmögliche Mitwirkung an der Klärung der Identität muss jederzeit selbstverständlich erwartet werden. Wer bislang – teilweise aufgrund fragwürdiger rechtlicher Beratung – nicht alles ihm Mögliche dazu beigetragen und sich damit gewissermaßen in eine Sackgasse manövriert hat, soll nun im beiderseitigen Interesse einen Ausweg gewiesen bekommen; das ermöglicht die neue Regelung. Im Fall von vorsätzlichen Falschangaben oder Identitätstäuschung bleibt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. 

Der Gesetzesentwurf folgt damit der bisherigen Linie der Union, wonach langjährig geduldeten Flüchtlingen eine dauerhafte Bleibeperspektive geboten wird, wenn sie sich in die Gesellschaft integrieren (vgl. § 25a, §25b AufenthG) und bezieht sich explizit auf diejenigen, die sich in dem Zeitrahmen von einem Jahr darum bemühen, ihren Lebensunterhalt zu sichern, Sprachkenntnisse zu erwerben, alles zur Identitätsfeststellung tun und sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. 

Wir sind der Überzeugung: Erfolgreiche Integration muss Vorrang haben vor auch in Zukunft dauerhaft erfolgloser Abschiebung. Ohne diese einmalige Regelung werden die langjährig geduldeten Flüchtlinge weiter auf staatliche Transferleistungen angewiesen bleiben, sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren können und keine Möglichkeit zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen bekommen. Dies halten wir gerade in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels für nicht vertretbar, nicht vermittelbar und ebenso wenig für pragmatisch – ein Grund, weshalb auch die BDA oder der DIHK den Gesetzesentwurf unterstützen. 

Ebenso begrüßen wir, dass diese neue Regelung ausschließlich für die mindestens seit fünf Jahren hier lebenden geduldeten Flüchtlinge und nur einmalig gelten soll. Eine Inanspruchnahme für künftige Flüchtlinge oder für diejenigen, die keine ausreichende Aufenthaltsdauer in Deutschland haben, ist damit ausgeschlossen. 

Dennoch gibt es Punkte in dem Gesetzesentwurf, die wir kritisch bewerten. So halten wir die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten in Deutschland als Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht auf drei Jahre und die Ausweitung dieser Regelung bis zum 27. Lebensjahr für falsch. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Asylverfahren im Durchschnitt 2,5 Jahre dauert, ist die Verkürzung der Aufenthaltszeit auch aus unserer Sicht das falsche Signal.

Des Weiteren regen wir an zu prüfen, wie unter bestimmten Bedingungen stärker als bisher zumutbare Tätigkeiten und Arbeiten im öffentlichen Interesse als Gegenleistung für die gewährten Leistungen gefordert werden können.

Aus diesem Grund werden wir, trotz der oben genannten guten und richtigen Ansätzen, auch nicht für das Gesetz stimmen.

Kai Whittaker Yvonne Magwas Thomas Röwekamp Serap Güler Hermann Gröhe Armin Laschet Annette Widmann-Mauz Dr. Norbert Röttgen Sabine Weiss Marco Wanderwitz Dr. Ingeborg Gräßle Antje Tillmann Mechthild Heil Anja Karliczek Dr. Helge Braun Dr. Stefan Nacke Roderich Kiesewetter Thomas Rachel Elisabeth Winkelmeier-Becker Prof. Monika Grütters