Der Rechtsausschuss hat sich am Montag in einer sehr intensiven fünfstündigen Expertenanhörung damit befasst, wie eine Neuregelung der Suizidbeihilfe aussehen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat. Gegenstand der Sitzung waren drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe sowie ein fraktionsübergreifender Antrag zur Suizidprävention. Alle Anträge sehen entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun Wege vor, die eine Hilfe zum Suizid v.a. durch Ärzte oder Angehörige unter verschiedenen Voraussetzungen (Schwere der Erkrankung, Beratungspflichten) ermöglichen. Während die einen vor allem die Selbstbestimmung der Sterbewilligen in den Mittelpunkt stellen, nimmt der Antrag mit den meisten Unterstützern (darunter ich selbst) auch in den Blick, dass der Sterbewunsch in vielen Fällen durch bessere palliative Versorgung hinfällig wird und außerdem einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung gegenüber schwer Erkrankten entgegengewirkt werden muss, dass ihr Suizid doch eine naheliegende Lösung sei.
Das ist insgesamt ein sehr schwieriges Thema, bei dem nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch ethische Fragen eine große Rolle spielen. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies keine einfache Entscheidung für viele Abgeordnete sein wird. Im neuen Jahr werden die vorliegenden Entwürfe unter dem Eindruck der vorgetragenen Expertisen im Parlament weiter beraten und schlussendlich zur Abstimmung gebracht. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundestag.de/