Stefan Heck ergänzt: „Es kommt zudem darauf, dass die Rechtsdurchsetzung für Fluggäste erleichtert wird. Die meisten Betroffenen schrecken aufgrund des damit verbundenen Aufwands oder der anfallenden Kosten davor zurück, ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Fluglinien geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund haben wir in Deutschland im vergangenen Jahr das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr verabschiedet. Seit dem 1. November 2013 haben Fluggäste die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle einzuschalten, die bei Streitigkeiten mit der Fluglinie außergerichtlich vermittelt.“
Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärt abschließend: „Unser Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucher- und Fluglinieninteressen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen dafür Sorge tragen, dass Fluggäste noch schneller und unkomplizierter zu ihrem Recht kommen.“
Hintergrund:
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Fluggäste im Falle von Ankunftsverspätungen bei Kurzstreckenflügen erst ab fünf, bei Mittelstreckenflügen ab neun und bei Langstreckenflügen ab zwölf Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben.