Neuigkeiten aus Berlin

Junge Menschen für Politik zu begeistern und für politische Abläufe zu interessieren ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich deshalb, dass ich zwei Wochen einen Praktikanten bei uns im Büro begrüßen konnte. Piet Hohmann aus Rheinbach absolvierte sein Schülerpraktikum in meinem Büro in Berlin und hat die Möglichkeit, spannende Einblicke in den Parlamentsalltag zu erhalten.

Außerdem hatte ich Besuch der Abiturientinnen des St.-Theresien-Gymnasiums aus Ruppichteroth unter Leitung von Sr. Michaela Metz. Den jungen Frauen wünsche ich alles Gute, Glück und Segen für die Zukunft! Nach der Ausbildung auf dieser Schule sind sie bestens gerüstet für die nächsten Schritte in Studium/Ausbildung, Beruf, Familie und Gesellschaft.

Im Zuge der Haushaltsdebatte in der vergangenen Sitzungswoche habe ich im Plenum zum Einzelplan des Bundesjustizministeriums gesprochen. Mir war dabei wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir insbesondere daran arbeiten müssen, in allen Rechtsbereichen die Effizienz zu erhöhen. Der Pakt für den Rechtsstaat 2.0, der die Länder vor allem bei der Digitalisierung unterstützen soll, ist im Haushalt bisher leider nicht vorgesehen. Dabei wird IT-Ausrüstung von den Sitzungssälen über die Grundbuchämter bis zu den Staatsanwaltschaften dringend benötigt. Auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel bei der längst fälligen Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie hinkt die Ampel-Koalition hinterher.

In meiner Rede bin ich auch auf die aktuelle Situation in Polen eingegangen. Als Rechtspolitiker schauen wir gerade mit großem Interesse nach Warschau. Eine unabhängige Justiz gehört zu den Kernwerten der Europäischen Union. Es ist zunächst positiv, dass die Kommission mit der Rückendeckung des EuGH die Auszahlung der Coronahilfen an Polen in Höhe von zusammen über 35 Mrd. Euro davon abhängig macht, ob Polen eine unabhängige Justiz gewährleistet. Und es ist positiv, dass sich Polen darauf einlässt. Ob die bisherigen Schritte ausreichen, darüber wird sich eine Delegation des Rechtsausschusses in der nächsten Woche bei unserer Ausschussreise nach Prag und Warschau informieren. Und ich hoffe, dass wir dazu beitragen können, dass diese Chance für eine unabhängige Justiz im Nachbarland auch genutzt wird! Meine Rede zum Nachhören findet man hier: https://dbtg.tv/cvid/7537152.

Anhörung zu Paragraph 219 a StGB deckt Symbolpolitik der Ampel auf

Heute fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags die Sachverständigenanhörung zur von der Ampelkoalition geplanten Abschaffung des § 219 a Strafgesetzbuch statt. Dazu sagt die Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB:

„Ich sehe mich nach den kompetenten Aussagen unserer Expertinnen und Experten aus der Praxis darin bestätigt, dass schon heute durch die Zusammenwirkung von Beratung, individueller ärztlicher Aufklärung und Internet jede Frage zum Schwangerschaftsabbruch beantwortet wird. So muss es auch sein. Weiterhin ist klar geworden, dass Werbung für Abtreibung tatsächlich möglich wird, entgegen der Behauptungen der Ampelkoalition. Auch von einer signifikanten Einschränkung für Gynäkologinnen und Gynäkologen bei der Betreuung ihrer Patientinnen kann nicht die Rede sein.

Eine Streichung des Paragraphen 219a ist also offensichtlich nicht nötig. Die Argumente der Regierungskoalitionen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Vielmehr, das hat auch die Anhörung wieder gezeigt, ist die Streichung von 219a reine Symbolpolitik.“

Hintergrund:

Die Sachverständigen der Union kamen zu dem Schluss, dass es kein  Informationsdefizit für die ungewollt Schwangeren gibt. Vielmehr betonten sie die negativen Folgen der Legalisierung von Werbung für das gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber ungeborenen Kindern in Konfliktsituationen.

Univ.-Prof. Dr. med. Angela Köninger, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Regensburg, betonte, dass aus ärztlicher Sicht die in der aktuellen Debatte behaupteten Missstände bei der Informationslage und Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht bestehen würden. In aller Deutlichkeit legte sie dar, dass das bestehende Informationsangebot sowohl durch sehr gute und leicht auffindbare Angebote im Netz, insbesondere aber auch durch niedergelassene FrauenärztInnen bereits jetzt gewährleistet sei. Ihrer Ansicht nach stelle die Zulassung von Werbung hingegen einen Dammbruch in Bezug auf das Verständnis vom menschlichen Leben dar.

Auch Prof. Dr. Dr. Michael Kubiciel von der Universität Augsburg kritisierte die geplante Reform. Er legte dar, dass künftig Werbung für Abtreibungen möglich wird, die über sachliche Informationen auf der eigenen Internetseite hinausgehe. Die Streichung des § 219a StGB sei deshalb aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch. Er plädierte stattdessen für eine zielgerichtete Ergänzung von § 219a StGB, mit der rechtssicher eine Ausweitung der Informationsmöglichkeiten für ÄrztInnen erreicht werden könne. Er kritisierte zudem die Aufhebung von rechtskräftigen Verurteilungen. Dafür fehle eine tragfähige Begründung. Er wies darauf hin, dass dann auch künftig jede Aufhebung von Strafvorschriften von der Forderung nach Aufhebung rechtskräftiger Urteile begleitet werden könnten.

Dr. Natascha Sasserath-Alberti vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe hob hervor, dass der Gesetzgeber mit der aktuellen Regelung dem bestehenden Schutzauftrag für das ungeborene Leben nachkomme. Die vorgeschlagenen Anpassungen des Heilmittelwerbegesetzes könnten diesen Schutzauftrag bei der Streichung von Paragraph 219a nicht erfüllen. Denn die vorgeschlagene Regulierung ließe keineswegs nur die immer wieder als Beispiel angeführte sachliche Information auf der eigenen Website der Praxen zu, sondern ermögliche offene Werbung beispielsweise durch Anzeigen und Videos in Social Media , solange die Schwelle von reißerischer und unsachlicher Werbung nicht überschritten werde. Es sei deshalb eine Entwicklung hin zur Normalisierung und Kommerzialisierung im verfassungsrechtlich sensiblen Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen zu erwarten.

 

Am Mittwoch war Evelyn Zupke, die erste SED-Opferbeauftragte, im Rechtsausschuss, um über ihr Amt und über ihre Arbeit zu berichten. Sie hat dabei aber auch ihre Erwartungen an die Politik formuliert. Dazu gehören vor allem die Erleichterung bei der Beantragung und Bewilligung von Leistungen, die Anpassung der Beträge und die Erweiterung der Opfergruppen.

Im November 2020 hat der Bundestag beschlossen, die Stasi-Akten in die Zuständigkeit des Bundesarchivs zu überführen und stattdessen eine/n SED-Opferbeauftragte/n einzurichten. Damit wurde die seit 1991 existierende Stasi-Unterlagen-Behörde aufgelöst. Aus dem Beauftragten für die Akten wurde nun eine Beauftragte für die Menschen, denn das neue Amt, das jetzt unmittelbar beim Bundestag angesiedelt ist, nimmt nicht nur die Stasi, sondern die gesamte SED-Diktatur in den Blick. Wir haben eine sehr engagierte und fachkundige Opferbeauftragte kennengelernt, bei der diese wichtige Aufgabe in guten Händen ist!

In dieser Woche hat mich Klaus Müller, der neue Präsident der Bundesnetzagentur, im Bundestag besucht. Wir kennen uns bereits seit vielen Jahren aus dem Bereich Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur trägt momentan im Lichte des Ukraine-Krieges eine außerordentlich bedeutende Verantwortung in Bezug auf die Energieversorgung in unserem Land. Hier gilt es nun, die Unabhängigkeit vom russischen Gas so schnell wie möglich herzustellen, gleichzeitig aber auch die Klimaschutzziele nicht aus dem Blick zu verlieren. Keine einfache Aufgabe, bei der wir Klaus Müller gerne konstruktiv unterstützen. Ein weiteres Thema war auch die Standortfrage. Am Hauptsitz der Bundesnetzagentur in Bonn arbeiten ca. 1.600 Menschen. Sie ist damit ein wichtiger Arbeitgeber in unserer Region. Ich bin froh, dass das auch so bleibt, wie mir Klaus Müller versicherte.