Neuigkeiten aus Berlin

Bezahlbarer Energie für alle

Der Dezember war bislang sehr kühl, das hat die Bedeutung der Frage nach bezahlbarer Energie für alle erneut unterstrichen. Die Sorge vieler Menschen, ihre Rechnung nicht mehr zahlen zu können und nicht ausreichend heizen zu können, nehmen wir sehr ernst. Es ist deshalb im Grundsatz gut, dass in dieser Woche im Deutschen Bundestag eine Strom- und Gaspreisbremse beschlossen wurde. Die Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen in Deutschland ist wichtig. Die Union fordert sie mit konkreten Vorschlägen seit dem Sommer. Die Umsetzung der Ampel-Regierung weist jedoch erhebliche Mängel auf: Das Gesetz beinhaltet einen bürokratischen Abschöpfungsmechanismus von fiktiven „Übergewinnen“, ohne zu fragen, welche Aufwendungen dafür nötig waren. Auch Aufwendungen für Investitionen, die insbesondere bei Erneuerbaren Energien erwünscht sind, können bei uns anders als zum Beispiel in Österreich nicht abgezogen werden; das führt zu Verunsicherung und zu einem Investitionsrückgang! Für Industrie und Mittelstand gelten hohe Hürden, so dass viele durchs Raster fallen. Auch wenn auf Intervention der Union auf Bundes- und Länderebene Heizöl und Pellets endlich berücksichtigt werden, bleibt die Lösung für die Verbraucher hier weit hinter den Regelungen für Gasverbraucher zurück. Das ist ungerecht, da auch hier erhebliche Preissprünge erfolgt sind; es führt zu einem Stadt-Land-Gefälle, da ländliche Regionen oft gar nicht ans Gasnetz angeschlossen sind. Weiterhin gibt es viele Unklarheiten zu Härtefallregelungen und zu Steuerfragen. Unsere Vorstellungen haben wir in eigenen Anträgen eingebracht. Dem Gesetz der Ampel und den umfangreichen Änderungsanträgen, die erst spät am Abend vor der Abstimmung im Ausschuss vorgelegt wurden, konnten wir allerdings nicht zustimmen.

Patenschaft für Eshragh Najafabadi

Einen kleinen Beitrag für die Protestierenden im Iran möchte ich auch ganz persönlich leisten, deshalb habe ich die politische Patenschaft für Eshragh Najafabadi übernommen. Über die Parteigrenzen hinweg unterstützen auch viele andere Abgeordnete junge Menschen im Iran auf diese Weise. Eshragh Najafabadi wurde im Iran im November mit vier weiteren Sportlern zusammen von Geheimdienstagenten der Fars-Provinzgarde in Shiraz festgenommen. Er wurde in das Soroush-Haftzentrum in Shiraz gebracht. Das Leben all dieser Sportler ist in Gefahr. Am 14.12. wurde ein erzwungenes Geständnis im Staatsfernsehen ausgestrahlt. Allen fünf wird unterstellt, einen Bombenanschlag geplant zu haben. Bei der Patenschaft geht es darum, Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dem Regime klarzumachen, dass Gewalt, Einschüchterung und Mord nicht im Verborgenen geschehen können. Die Reaktionen von vielen Iranerinnen und Iranern zeigen mir, dass es auch darum geht, Solidarität zu zeigen. Sie sollen wissen, sie stehen nicht allein. Wir dürfen nicht wegschauen, sondern das Unrecht, das gerade im Iran geschieht, in der Welt sichtbar machen. Die Bundesregierung muss auch insgesamt mehr tun, um die mutigen Menschen im Iran zu unterstützen. Die CDU/CSU-Fraktion hat in dieser Woche erneut gefordert: Aussetzung des Handelsinstruments „INSTEX“, Neubewertung des gescheiterten Atomabkommens, Ausweitung der EU-Sanktionen und Listung der Revolutionsgarden als Terrororganisation – aber auch deutlichere Unterstützung der Protestbewegung, z.B. durch sichere Kommunikationstechnik.  

Wichtige Gespräche der Mitglieder des Rechtsausschusses

In der letzten Sitzungswoche fanden wieder wichtige Gespräche der Mitglieder des Rechtsausschusses mit internationalen Partnern statt. Zunächst besuchte uns der Parlamentspräsident Georgiens Shalva Papuashvili mit seiner Delegation. Themen des Gesprächs waren der fortdauernde EU-Beitrittsprozess, rechtsstaatliche Reformen in Georgien, der Ukraine-Krieg, die Digitalisierung der Justiz und das georgische Zivilrecht. Zudem gab es ein erneutes Arbeitsgespräch des Rechtsausschusses mit einer parlamentarischen Delegation aus der Ukraine für ein Sondertribunal zur Verfolgung russischer Kriegsverbrechen. Meine Fraktion hat hierzu bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“.

Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht 

Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht nach §31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 

Die Unterzeichner enthalten sich bei der Abstimmung über das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Wir begrüßen, dass für langjährig geduldete Flüchtlinge mit dem Gesetz eine Perspektive geschaffen wird, halten allerdings die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten für falsch. 

Im Folgenden unsere Position im Einzelnen: 

Die vorgeschlagenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz für langjährig Geduldete sind sinnvoll und pragmatisch, da sie sich ausschließlich an diejenigen richten, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und aus verschiedenen Gründen nicht zurückgeführt werden können und deren Rückführung auch in Zukunft nicht wahrscheinlich ist. 

Auch die CDU/CSU-geführten Bundesregierungen haben in den vergangenen 16 Jahren Erleichterungen und Änderungen geschaffen, von denen langjährig geduldete Personen profitieren und damit ein Bleiberecht erhalten konnten. Die neuen Änderungen richten sich vor allem an Menschen, bei denen das Abschiebehindernis in einer ungeklärten Identität oder Staatsangehörigkeit besteht und die Klärung weiterhin nicht zu erwarten ist.  

Die aktive, bestmögliche Mitwirkung an der Klärung der Identität muss jederzeit selbstverständlich erwartet werden. Wer bislang – teilweise aufgrund fragwürdiger rechtlicher Beratung – nicht alles ihm Mögliche dazu beigetragen und sich damit gewissermaßen in eine Sackgasse manövriert hat, soll nun im beiderseitigen Interesse einen Ausweg gewiesen bekommen; das ermöglicht die neue Regelung. Im Fall von vorsätzlichen Falschangaben oder Identitätstäuschung bleibt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. 

Der Gesetzesentwurf folgt damit der bisherigen Linie der Union, wonach langjährig geduldeten Flüchtlingen eine dauerhafte Bleibeperspektive geboten wird, wenn sie sich in die Gesellschaft integrieren (vgl. § 25a, §25b AufenthG) und bezieht sich explizit auf diejenigen, die sich in dem Zeitrahmen von einem Jahr darum bemühen, ihren Lebensunterhalt zu sichern, Sprachkenntnisse zu erwerben, alles zur Identitätsfeststellung tun und sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. 

Wir sind der Überzeugung: Erfolgreiche Integration muss Vorrang haben vor auch in Zukunft dauerhaft erfolgloser Abschiebung. Ohne diese einmalige Regelung werden die langjährig geduldeten Flüchtlinge weiter auf staatliche Transferleistungen angewiesen bleiben, sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren können und keine Möglichkeit zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen bekommen. Dies halten wir gerade in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels für nicht vertretbar, nicht vermittelbar und ebenso wenig für pragmatisch – ein Grund, weshalb auch die BDA oder der DIHK den Gesetzesentwurf unterstützen. 

Ebenso begrüßen wir, dass diese neue Regelung ausschließlich für die mindestens seit fünf Jahren hier lebenden geduldeten Flüchtlinge und nur einmalig gelten soll. Eine Inanspruchnahme für künftige Flüchtlinge oder für diejenigen, die keine ausreichende Aufenthaltsdauer in Deutschland haben, ist damit ausgeschlossen. 

Dennoch gibt es Punkte in dem Gesetzesentwurf, die wir kritisch bewerten. So halten wir die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten in Deutschland als Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht auf drei Jahre und die Ausweitung dieser Regelung bis zum 27. Lebensjahr für falsch. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Asylverfahren im Durchschnitt 2,5 Jahre dauert, ist die Verkürzung der Aufenthaltszeit auch aus unserer Sicht das falsche Signal.

Des Weiteren regen wir an zu prüfen, wie unter bestimmten Bedingungen stärker als bisher zumutbare Tätigkeiten und Arbeiten im öffentlichen Interesse als Gegenleistung für die gewährten Leistungen gefordert werden können.

Aus diesem Grund werden wir, trotz der oben genannten guten und richtigen Ansätzen, auch nicht für das Gesetz stimmen.

Kai Whittaker Yvonne Magwas Thomas Röwekamp Serap Güler Hermann Gröhe Armin Laschet Annette Widmann-Mauz Dr. Norbert Röttgen Sabine Weiss Marco Wanderwitz Dr. Ingeborg Gräßle Antje Tillmann Mechthild Heil Anja Karliczek Dr. Helge Braun Dr. Stefan Nacke Roderich Kiesewetter Thomas Rachel Elisabeth Winkelmeier-Becker Prof. Monika Grütters

Neuregelung der Suizidbeihilfe

Der Rechtsausschuss hat sich am Montag in einer sehr intensiven fünfstündigen Expertenanhörung damit befasst, wie eine Neuregelung der Suizidbeihilfe aussehen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat. Gegenstand der Sitzung waren drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe sowie ein fraktionsübergreifender Antrag zur Suizidprävention. Alle Anträge sehen entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun Wege vor, die eine Hilfe zum Suizid v.a. durch Ärzte oder Angehörige unter verschiedenen Voraussetzungen (Schwere der Erkrankung, Beratungspflichten) ermöglichen. Während die einen vor allem die Selbstbestimmung der Sterbewilligen in den Mittelpunkt stellen, nimmt der Antrag mit den meisten Unterstützern (darunter ich selbst) auch in den Blick, dass der Sterbewunsch in vielen Fällen durch bessere palliative Versorgung hinfällig wird und außerdem einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung gegenüber schwer Erkrankten entgegengewirkt werden muss, dass ihr Suizid doch eine naheliegende Lösung sei.

Das ist insgesamt ein sehr schwieriges Thema, bei dem nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch ethische Fragen eine große Rolle spielen. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies keine einfache Entscheidung für viele Abgeordnete sein wird. Im neuen Jahr werden die vorliegenden Entwürfe unter dem Eindruck der vorgetragenen Expertisen im Parlament weiter beraten und schlussendlich zur Abstimmung gebracht. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-pa-recht-917960