Neuigkeiten aus Berlin

Bessere Rechte für Kreative

Koalition verständigt sich auf faire Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts


Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Dienstag eine Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts und neue gesetzliche Grundlagen für die Verlegerbeteiligung verabschiedet. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Heck:

„Dies ist ein guter Tag für Kreative. Die Koalition hat sich auf eine faire und ausgewogene Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts verständigt. Der Wert kreativer Leistungen in unterschiedlichsten Bereichen muss auch im digitalen Zeitalter anerkannt werden. Wir stärken die Rechte der Kreativen gezielt in ihren Vertragsverhältnissen mit den Rechteverwertern. Zugleich schaffen wir Anreize und räumen Hindernisse aus dem Weg, damit sich die Verbände von Urhebern und Verwertern, wo immer möglich, auf passgenaue und faire Vergütungsregeln verständigen.

Schon heute muss der Vertragspartner dem Urheber für die Nutzung seines Werkes eine angemessene Vergütung zahlen. Wir konkretisieren nun, dass dabei Häufigkeit und Ausmaß der Werknutzung zu berücksichtigen sind. So muss es sich beispielsweise für einen Journalisten bezahlt machen, wenn sein Artikel nicht nur in einer, sondern in verschiedenen Regionalausgaben seiner Verlagsgruppe abgedruckt wird.

Damit die Berechtigten die Nutzung ihres Werkes nachvollziehen und gegebenenfalls eine höhere Vergütung einfordern können, erhalten sie ein jährliches Auskunftsrecht. Rechenschaftspflichtig sind nicht nur der jeweilige Vertragspartner, sondern auch andere Unternehmen, die die Verwertung entscheidend steuern. So können etwa bei einer Auftragsproduktion Drehbuchautor, Regisseur, Schauspieler oder Kameramann auch vom Sendeunternehmen Informationen über die Anzahl der Ausstrahlungen auf den unterschiedlichen Vertriebskanälen und über deren Erlöse verlangen. Alle Gruppen von Urhebern, so auch Journalisten und Schauspielern, bei denen dies in Frage gestellt worden war, steht das Auskunftsrecht grundsätzlich zu.

Lediglich geringfügige Beiträge beispielsweise von Komparsen führen nicht zu einem Auskunftsanspruch. Dies sah schon der Gesetzentwurf von Minister Maas richtigerweise vor. Denn Aufwand und Nutzen der Auskunft müssen im Verhältnis stehen, andernfalls würden die Kosten letztlich zulasten des Vergütungsvolumens gehen, das für die Kreativen zur Verfügung steht.

Wir als Union haben uns dafür stark gemacht, möglichst große Anreize für den Abschluss von gemeinsamen Vergütungsregeln zu schaffen. Denn die einzelnen Vertragsbedingungen und die konkrete Vergütung kann nie der Gesetzgeber vorgeben, das können nur die Betroffenen vor Ort. Gerade für aufwändige Filmproduktionen ist es wichtig, dass alle Gruppen von Kreativen mit am Tisch sitzen. Dafür haben wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen.“

 

 

Union stärkt Opferschutz beim Stalking

Koalition einigt sich auf Stalking-Reform

Die Koalition hat sich hinsichtlich der Stalking-Reform geeinigt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Koalition hat sich auf die Verbesserung des von Bundesminister Maas vorgelegten Gesetzentwurfs geeinigt: Die von Bundesminister Maas vorgesehene Streichung der Generalklausel wird wie von uns gefordert rückgängig gemacht. Damit können künftig auch weiterhin Tathandlungen wie unrichtige Todes- und Heiratsanzeigen, Manipulationen in sozialen Medien (etwa Auftreten unter dem Namen des Opfers), Überwachungsmaßnahmen per GPS, nachhaltige Lärmbeschallung, Überwachung des Familien- und Bekanntenkreises, Verbringen von Ekel erregenden Sachen (Kot, Tierkadaver, Buttersäure) in den Bereich des Opfers etc. unter Strafe gestellt werden. Der Opferschutz hat für die Union Priorität. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bundesjustizministerium den Opferschutz offenbar reduzieren wollte. Dies war auch in der öffentlichen Anhörung bei den Sachverständigen auf Unverständnis gestoßen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden mit dem Gesetzentwurf im Übrigen die Hürden für die Verurteilung gesenkt. Denn bisher schützt der Tatbestand weder Überängstliche noch besonders Hartgesottene.

Wir streben den Abschluss des Gesetzes noch für dieses Jahr an. "

 

 

Betreuungsvereine brauchen dringend eine bessere finanzielle Ausstattung

Schließung von Betreuungsvereinen ist Alarmsignal für ein menschliches Betreuungswesen

Der Betreuungsgerichtstag und die übrigen im sogenannten Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände des Betreuungswesens haben am gestrigen Mittwoch eine Zusammenstellung über Betreuungsvereine vorgelegt, die in den vergangenen Jahren ihre Arbeit einstellen mussten bzw. voraussichtlich in den kommenden Jahren müssen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

"Betreuungsvereine brauchen dringend eine bessere Finanzausstattung. Es ist ein schwerer Verlust und zugleich ein deutliches Alarmsignal, dass in den vergangenen Jahren knapp 30 Vereine ihre Arbeit eingestellt haben. Die Politik in Bund und Ländern muss hier unverzüglich gegensteuern, damit weitere Schließungen vermieden werden.

Wir appellieren an die Länder, ihre Verantwortung bei der Finanzierung von Betreuungsvereinen konsequenter wahrzunehmen. Außerdem müssen die gesetzlichen Vergütungssätze für Betreuer zeitnah erhöht werden, denn darauf sind gerade auch die Betreuungsvereine angewiesen. Seit 2005 hat sich für sie die Betreuervergütung nicht verändert, obwohl die Kosten seither deutlich gestiegen sind. Die CDU Deutschlands hat sich daher schon auf ihrem Kölner Parteitag im Jahr 2014 für eine Anpassung der Betreuervergütung ausgesprochen.

Ein Betreuungswesen ohne Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer wäre nicht nur weniger menschlich, sondern für den Staat am Ende auch teurer. Betreuungsvereine und ihre Mitarbeiter leisten eine wertvolle Arbeit, die gerade in einer alternden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl an betreuungsbedürftigen Menschen eine besondere Bedeutung hat. Sie werben ehrenamtliche Betreuer an und begleiten diese bei ihrer Tätigkeit, sie unterstützen Angehörige, beraten zu Vorsorgevollmachten und übernehmen selbst schwierige Betreuungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern."

Hintergrund:
Im Kasseler Forum sind verschiedene Verbände des Betreuungswesens zusammengeschlossen: Betreuungsgerichtstag (BGT e.V.), Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB e.V.), Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.), Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. und Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo). Das Kasseler Forum hat am 7.12.2016 eine bundesweite Liste über Betreuungsvereine vorgelegt, die seit 2013 ihre Arbeit eingestellt haben bzw. in den kommenden beiden Jahren eine Schließung planen. Daraus ergibt sich für die Jahre 2013 und 2014 eine Schließung von 10, im Jahr 2015 von 9 und im Jahr 2016 von 8 Betreuungsvereinen. Für die Jahre 2017 und 2018 haben 54 Betreuungsvereine ihre Schließung angekündigt, wenn sich an der Betreuervergütung nichts ändern sollte.

 

 

 

Musterfeststellungsklage bei Massenschäden für Verbraucher öffnen

Union legt Eckpunkte zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Schäden mit vielen Betroffenen vor

Das OLG Frankfurt a.M. hat am heutigen Mittwoch eine Entscheidung im Rahmen der Musterfeststellungsklage von Kleinaktionären der Deutschen Telekom verkündet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

"Heute hat das OLG eine Klage von Kleinanlegern nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) entschieden. Die Musterfeststellungsklage erlaubt es dem Gericht bei Klagen von Kapitalanlegern, Tatsachen und Rechtsfragen für eine Vielzahl gleichgerichteter Fälle und mit Bindung für alle Kläger zu entscheiden.

Wir wollen die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage auch bei Massenschäden für Verbraucher eröffnen. Darunter versteht man schädigende Ereignisse, die viele Personen gleichzeitig betreffen. Das stärkt die Verbraucherrechte, sorgt für einen effektiven Rechtsschutz und für ein effizientes Verfahren der Justiz, das auch weniger Ressourcen bindet.

Wir legen dazu folgende Eckpunkte vor:
•    Zur Stärkung des individuellen Rechtsschutzes und zu einer Verbesserung der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung wollen wir bei Massenschäden die Bündelung gleichgerichteter Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens erleichtern und gleichzeitig an bestehende Klagebefugnisse anknüpfen. Dabei wollen wir uns auch an Erfahrungen mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) orientieren.
•    Wir wollen dieses Musterfeststellungsverfahren für die Fälle einführen, in denen nicht bereits eine verwaltungsrechtliche Möglichkeit für den Schadensausgleich besteht und eingeleitet ist (so z.B. FinDAG)."
•    Daneben wollen wir die Geltendmachung von Streuschäden, bei denen die Verfahrenskosten für den einzelnen Verbraucher unverhältnismäßig hoch erscheinen, verbessern. Eine Abtretung solcher Schäden darf in AGB nicht mehr ausgeschlossen werden können.
•    Für Rechtswirkungen in allen Verfahren soll das Opt-in-Prinzip gelten. Danach müssen Prozessgeschädigte ihre Beteiligung an dem Musterklageverfahren ausdrücklich erklären.
•    Für Geschädigte, die nicht optieren, soll die Verjährung ihrer Ansprüche gegebenenfalls für die Dauer des Musterverfahrens ausgesetzt werden.
•    Das Kostenrecht wollen wir so anpassen, dass damit keine neuen kostenträchtigen Geschäftsmodelle für Prozessvertreter entstehen.

Mit diesen Maßnahmen wollen wir sowohl einen effektiven Verbraucherschutz erreichen, als auch gleichzeitig für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit herstellen. Das schafft Synergien und spart bei allen Beteiligten und der Justiz Ressourcen. Die Einführung neuer Instrumente, die unserer Rechtsordnung fremd sind, wie zum Beispiel die Sammelklage ("class action") nach US-amerikanischem Vorbild, lehnen wir ab.

Gute Betreuung ist auch eine Frage der Vergütung

Bundesratsinitiative für mehr Beistandsrechte für Ehegatten im Betreuungsfall geht in die richtige Richtung. Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unte Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

"Wir begrüßen den Anstoß des Bundesrates für mehr Rechte von Ehegatten und Lebenspartnern. Es gibt eine Lücke in unserer Rechtsordnung, wenn im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls des Partners selbst der engste Angehörige keinerlei Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen darf, sondern zunächst im Rahmen eines aufwändigen Gerichtsverfahrens ein Betreuer bestellt werden muss. Die CSU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich daher für geeignete gesetzliche Änderungen aus.
Änderungen dürfen sich aber nicht nur auf den privaten Bereich beschränken. Wir müssen den Blick auch auf die Betreuung durch Dritte richten, die die Rechte der Betroffenen wahrnehmen. Hier gibt es bei der Finanzierung von Betreuungsvereinen und der Vergütung von Berufsbetreuern dringenden Verbesserungsbedarf. Nur mit einer angemessenen Vergütung kann auf Dauer eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Betreuung gesichert werden.
Grundlage für eine Änderung der Vergütungssätze könnten die Ergebnisse des Mitte Dezember erwarteten Forschungsvorhabens zur Qualität im Bereich der rechtlichen Betreuung sein, das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde. Eine Anpassung der Betreuervergütung könnte mit gesetzlichen Regelungen für verbesserte Beistandsmöglichkeiten von Ehegatten verbunden werden."