Neuigkeiten aus Berlin

Besserer Schutz von Polizisten und anderen Staatsbediensteten dringend notwendig

Blockade der SPD nicht nachvollziehbar

Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett voraussichtlich den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschließen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es ist erfreulich, dass nun endlich der Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und Rettungskräften im Kabinett beschlossen werden soll. Den Entwurf hatte die Union schon seit Jahren von Bundesminister Maas eingefordert. Lange Zeit sahen aber weder Minister Maas noch die SPD Handlungsbedarf, obwohl kaum ein Tag vergeht, an dem die Presse nicht über tätliche Angriffe auf Polizisten berichtet.

Für uns ist es daher wichtig, dass der verbesserte Schutz für Polizisten und Rettungskräfte schnell in Kraft tritt. Obwohl der Gesetzentwurf des Justizministeriums teilweise noch hinter unseren Forderungen zurückbleibt, hatten wir uns deshalb einverstanden erklärt, mit diesem Gesetz schnell ins parlamentarische Verfahren zu gehen. Es ist daher unverständlich, dass die SPD nun die für nächste Woche vereinbarte 1. Lesung absetzen lassen möchte und damit das gesamte Verfahren verzögert. Die SPD agiert hier widersprüchlich: Man kann nicht einerseits betonen, wie inakzeptabel alltägliche, brutale Attacken auf Polizisten sind, andererseits aber die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes blockieren."

 

 

 

 

Bund und Länder einigen sich zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende - NRW darf seine Kommunen dabei nicht im Regen stehen lassen

„Ab dem 1. Juli 2017 sollen Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil erhalten, Unterhaltsvorschussleistung bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Begrenzung erhalten. Damit wird die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Mit der Reform wird eine wichtige familienpolitische Forderung umgesetzt“, so die Siegburger CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Davon werden voraussichtlich 120.000 Kinder profitieren.

Zuvor gab es zahlreiche Kritikpunkte an dem von Familienministerin Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf. Eine eigens eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe konnte nun zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, zu Verwaltungsvereinfachungen und Kostentragung eine Einigung erzielen, die auf verbesserte Rahmenbedingungen für die Kommunen abzielt. So ist der Start vom 1. Januar auf den 1. Juli 2017 verschoben, um den Kommunen mehr Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Hinsichtlich der Finanzierung hat sich der Bund erfreulicherweise bereit erklärt, seinen Anteil an den Kosten auf 40 % statt bisher 33,5% zu erhöhen. Die Länder sollen 60% statt bisher 66,5 % der Kosten übernehmen.

„Leider gibt in NRW die Landesregierung bislang 80 % ihres Kostenanteils an die kommunale Ebene weiter. Andere Bundesländer übernehmen den Landesaufwand dagegen vollständig oder zu deutlich höheren Anteilen aus dem Landeshaushalt. NRW ist damit Schlusslicht- zu Lasten der Kommunen“, so Winkelmeier-Becker.

Die CDU-Fraktion im Landtag NRW hat bereits im November 2016 einen Antrag an die Landesregierung gestellt, den Landesanteil auf mindestens ein Drittel zu erhöhen. Der Antrag wurde von der rot-grünen Mehrheit jedoch abgelehnt.

„Jetzt muss das Land wenigstens den höheren Bundesanteil vollständig an die Kommunen weitergeben und dafür sorgen, dass zumindest eine Mehrbelastung in den kommunalen Haushalten durch die steigende Anzahl von anspruchsberechtigten Kindern vermieden werden kann.“

 

 

 

Ja zur Verbesserung der Vergütung für rechtliche Betreuungen

Gesetzentwurf soll zügig in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuungen verständigt. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:
"Die Koalition wird in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Vergütung für rechtliche Betreuungen betreuungsbedürftiger Menschen zu erhöhen.
Wir reagieren damit insbesondere auf die bedrohliche Situation von Betreuungsvereinen, die neben der Führung eigener Betreuungen vor allem ehrenamtliche Betreuer vermitteln, anleiten und bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Zahlreiche Betreuungsvereine befinden sich nach zwölf Jahren ohne Anpassung der Betreuungsvergütung in den roten Zahlen - für uns ein deutliches Signal und höchste Zeit, die finanzielle Ausstattung von Betreuungsvereinen noch in der laufenden Legislaturperiode zu verbessern.
Bereits auf ihrem Bundesparteitag 2014 hat die CDU Deutschlands mit einem Beschluss auf die schwierige Situation vieler dieser Vereine hingewiesen und eine Anpassung der Vergütung gefordert. Eine Verbesserung der Vergütungssätze würde die Betreuungsvereine entlasten und weitere Schließungen und den damit verbundenen Wegfall von langjährig gewachsenen Betreuungsstrukturen verhindern.
Die Änderungen der Betreuervergütung werden zu Mehrkosten in den Justizhaushalten der Länder führen. Wenn Betreuungsvereine verschwinden, wären die Kosten aber noch wesentlich höher, da dann vermehrt Ehrenamtliche durch Berufsbetreuer ersetzt werden müssten.
Betreuungsvereine und ihre Mitarbeiter leisten eine wertvolle Arbeit, die gerade in einer alternden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl an betreuungsbedürftigen Menschen eine besondere Bedeutung hat.
Eine bessere Finanzausstattung ist also ein wichtiger Schritt, qualitativ hochwertige Betreuung auch in Zukunft gewährleisten zu können."

 

 

Schutz von Kindern im Netz erhöhen

Versuch von Cybergrooming endlich bestrafen


Beim Fachgespräch am gestrigen Dienstag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde die Expertise „Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien“ vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Es kann nicht sein, dass beim sogenannten Cybergrooming ein Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn der Täter versehentlich nur ein Elternteil oder einen Polizeibeamten statt eines Kindes erreicht. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass der Besitzer von Kinderpornographie geringer bestraft wird als beispielsweise ein Ladendieb. Die Union fordert daher seit Jahren die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz bzw. für die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Schriften und die Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming, da uns der Schutz von Kindern ein wichtiges Anliegen ist. Bisher scheitert die Umsetzung allerdings an unserem Koalitionspartner.
Das gestrige Fachgespräch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat uns insoweit bestätigt. Die gestern vorgestellten Empfehlungen beinhalten die langjährigen Forderungen der Union: Gefordert wird in der Expertise unter anderem die „Versuchsstrafbarkeit für gängige Täterstrategien im Bereich des sogenannten Cybergroomings“ sowie die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz der Kinderpornographie.
Für uns ist es wichtig, dass der Gesetzgeber alles unternimmt, um sogenanntes Cybergrooming – also Handlungen von Erwachsenen, die sich im Internet insbesondere als Kinder ausgeben, um sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen zu knüpfen – zu verhindern. Mit dem im November 2014 verabschiedeten Gesetz „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ wurde die Strafbarkeit des „Cybergroomings“ zwar auf alle Formen der modernen Kommunikation ausgedehnt. Dies war nach Ansicht der Union aber zu wenig. Die Union forderte bereits damals die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit bei Cybergooming. Dann wäre es bereits strafbar, wenn der Täter fälschlicherweise annimmt, dass er ein Kind im Internet in sexueller Absicht anspricht; tatsächlich aber mit einem Polizeibeamten oder den Eltern chattet, die sich als Kind ausgegeben haben. In derartigen Fallkonstellationen weist der Täter nachweislich die erforderliche kriminelle Energie auf, um sich mit einem Kind zu verabreden. Es ist dann nur eine Frage des Zufalls, ob der Täter - wie beabsichtigt - Kontakt zu einem Kind aufnimmt, um ein persönliches Treffen vorzubereiten und dies zu einem sexuellen Missbrauch zu nutzen, oder ob er zunächst an einen Erwachsenen gerät. Bereits in diesem Stadium ist ein strafwürdiges Verhalten gegeben, das eine Strafbarkeit des Versuchs rechtfertigt.
Von Experten wurde uns schon vor Jahren eindrücklich geschildert, dass eine solche Versuchsstrafbarkeit die Ermittlungsmöglichkeiten zur Überführung solcher Täter und die Chancen auf Verhinderung weiterer Taten maßgeblich steigern und damit auch präventiv wirken würde. Nur bei einer Strafbarkeit des Versuchs könnte in diesen Fällen ein Ermittlungsverfahren mit weiteren Optionen zur Überführung des Täters eingeleitet werden. Diese Erkenntnisse wurden auch gestern bestätigt.
In Bezug auf die Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Schriften hatten wir auch vor Jahren bereits die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz und die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Schriften auf mindestens bis zu fünf Jahre gefordert. Eine derartige Erhöhung ist einerseits wegen der hohen Schutzwürdigkeit von Kindern erforderlich. Zudem würde die Erhöhung des Strafrahmens – wie gestern auch erörtert worden ist – weitere prozessuale Möglichkeiten eröffnen wie beispielsweise Telefonüberwachung oder die Speicherung von Verbindungsdaten.
Wir hoffen nun, dass auch Bundesminister Maas die Expertise zur Kenntnis nimmt und kurzfristig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.“

 

 

SPD-Vorstoß zum Wohnungskauf ist eine Mogelpackung

Nach Presseberichten plant die SPD die bei einem Hauskauf anfallenden Gerichts- und Notargebühren zu pauschalieren. Auf diese Weise sollen die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie gesenkt werden. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-BT-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:

„Der SPD-Vorstoß zum Wohnungskauf ist eine Mogelpackung und geht in die falsche Richtung. Die Gerichts- und Notargebühren machen bei den Nebenkosten nur den geringeren Teil aus. Sie sind zudem degressiv gestaffelt. Deshalb schlagen sich höhere Immobilienpreise unterproportional beim Gebührenanstieg nieder. Eine Pauschalgebühr wäre ein Bonusprogramm für den Kauf teurer Immobilien, ohne dass Normalverdienern geholfen würde. Der eigentliche Kostentreiber ist die Grunderwerbsteuer. Sie macht je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises aus. Sie ist in den letzten Jahren besonders in Bundesländern angehoben worden, in denen die Sozialdemokraten die Ministerpräsidenten stellen. Hier besteht der eigentliche Handlungsbedarf. Die Länder sollten vielmehr über Freibeträge nachdenken, um Familien mit Kindern beim Eigentumserwerb zu helfen. Wir als Union wollen zudem, dass der Staat Familien mit Kindern gezielt beim Haus- oder Wohnungskauf finanziell unterstützt."