Neuigkeiten aus Berlin

Wir brauchen eine Kultur der Verantwortlichkeit im Internet

Zu der Kritik des Deutschen Richterbunds (DRB), der von Bundesjustizminister Heiko Maas präsentierte Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren in den sozialen Medien (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) sei unzureichend, stellen wir Ihnen folgendes Statement der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zur Verfügung:

„Verbesserungswürdig – so kann man das Urteil des Deutschen Richterbundes über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von hate speech und fake news zusammenfassen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern wir den Bundesjustizminister auf, die Kritik aufzunehmen. Nach dem ersten Schritt müssen weitere Schritte folgen, um den Entwurf nachzubessern.

Wir brauchen insgesamt eine Kultur der Verantwortlichkeit im Internet. Im Fall von Rechtsverletzungen gehört dazu ein Anspruch des Betroffenen gegen den Betreiber des Netzwerks, um die Identität anonymer Täter zu ermitteln. Nur so können Verfasser von Hasskommentaren, Cybermobbing und Falschmeldungen auch verantwortlich gemacht werden. Die Durchsetzung unserer Rechtsordnung muss auch im Internet gewährleistet sein. Die Verpflichtung sozialer Netzwerke allein zu einem Berichts- und Beschwerdewesen ist nicht ausreichend.

Außerdem muss auch das Strafrecht dem Umstand Rechnung tragen, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken für die Opfer häufig einschneidender und verletzender sind als in der analogen Welt. Eine Verleumdung im Internet kann in Sekundenbruchteilen verbreitet werden und bewirkt damit eine nachhaltige Rufschädigung. Die Opfer müssen davor auch durch das Strafrecht besser geschützt werden.“

Unternehmen und Arbeitnehmer werden vor überzogener Insolvenzanfechtung geschützt

Bundesrat verabschiedet Reform für mehr Rechtssicherheit

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag den vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz passieren lassen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Reform der Insolvenzanfechtung stellen wir Rechtssicherheit für Geschäftspartner und Arbeitnehmer von angeschlagenen Unternehmen wieder her. Gerade für den Mittelstand ist das Gesetz von großer Bedeutung.

In den vergangenen Jahren sahen sich Unternehmen oftmals mit Rückforderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert, weil sie mit Geschäftspartnern etwa Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart hatten, um diesen über vorübergehende Zahlungsengpässe hinweg zu helfen. Bis zu zehn Jahre konnten solche Rückforderungen bisher zurückreichen und die Unternehmen damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Diese Missstände werden nun der Vergangenheit angehören."

Heribert Hirte: "Wir begrüßen, dass auch die Bundesländer den Weg für die dringend notwendige Reform des Insolvenzanfechtungsrechts frei gemacht haben. Das Risiko von unkalkulierbaren Rückforderungen von einmal erhaltenen Zahlungen haben wir damit für Unternehmer und Arbeitnehmer minimiert. Zudem haben wir den Zeitraum eingegrenzt, innerhalb dessen ein Anfechtungsanspruch verzinst werden muss. Künftig dürfen Zinsen auf die Rückforderungen erst mit Eintritt des Verzugs geltend gemacht werden. Da wir als Union durchsetzen konnten, dass die neuen Regelungen auch schon für bereits eröffnete Verfahren gelten, sind die positiven Auswirkungen für Betroffene sofort spürbar. Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger haben wir darüber hinaus erfolgreich verhindern können."

 

 

 

Einführung des Einheitspatents ist Meilenstein der europäischen Rechtsentwicklung

Bundestag schafft Voraussetzung für den baldigen Start des Einheitlichen Patentgerichts

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht beschlossen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

"Die Einführung des Einheitspatents ist ein Meilenstein der europäischen Rechtsentwicklung. Demnächst gibt es in Europa für Erfindungen einen flächendeckenden Patentschutz, der vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden kann.

Das Einheitspatent ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Europäische Union den Nutzen für Bürger und Unternehmen mehren kann. Bisher stehen Patentanmeldern ausschließlich Schutztitel zur Verfügung, die in einem Mitgliedstaat gültig sind und jeweils nur vor dessen nationalen Gerichten durchgesetzt werden können. Das ist für innovative Unternehmen mit hohen Kosten und viel Bürokratie verbunden. Durch das Einheitspatent kann dieser Aufwand erheblich reduziert und somit Innovationen gefördert werden.

Gerade für die deutsche Wirtschaft, die bei Patentanmeldungen traditionell an der Spitze steht, bringt das europäische Einheitspatent riesige Vorteile. Knapp 40 Prozent der Patentanmelder innerhalb der Europäischen Union kommen aus Deutschland. Aber auch die anderen Staaten sehen den großen Wert. So hält erfreulicherweise sogar Großbritannien ungeachtet des Brexit am Einheitspatent fest.

Mit der zügigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag kann die Ratifizierung des Patentgerichtsübereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland noch in diesem Frühjahr erfolgen. Wir haben damit die Voraussetzung für den baldigen Start des Einheitlichen Patentgerichts und damit der gesamten EU-Patentreform geschaffen."

 

 

 

Bauvertragsrecht bringt Rechtssicherheit für Bauherren und -unternehmer Gesetzentwurf schließt zugleich Haftungslücke und stellt Handwerker besser

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf für ein Bauvertragsrecht in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:

"Der Bau eines Eigenheims stellt für die meisten Menschen die größte und folgenreichste finanzielle Entscheidung ihres Lebens dar.

Mit der Schaffung eines eigenen Bauvertragsrechts verbessern wir nun den Verbraucherschutz bei Bauleistungen, sorgen aber gleichzeitig auch für mehr Rechtssicherheit für die Bauunternehmer. So sind Bauunternehmer künftig verpflichtet, dem Bauherrn eine detaillierte Baubeschreibung vorzulegen und einen konkreten Termin für die Fertigstellung zu benennen. Das sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Kernstück des Gesetzes ist die schnelle Konfliktlösung, wenn es – wie leider oft der Fall – zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und –unternehmer während der Bauausführung kommt. Ein ausdifferenzierter Mechanismus sorgt dafür, dass im Streitfall keine Vertragspartei übergangen werden kann. Durch die Schaffung von spezialisierten Baukammern an allen Landgerichten stellen wir sicher, dass künftig Streitfälle bei laufender Baustelle rasch und verbindlich geklärt werden können und so das Bauprojekt nicht gefährdet wird.

Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das von der Union verfolgte Anliegen um, Handwerker zu schützen, die mit mangelhaftem Material beliefert werden. So müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die Materialkosten sondern auch die Ein-und Ausbaukosten erstatten. Die Befürchtung, dass diese neue Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt werden könnte, ist unberechtigt. Die Rechtsprechung behandelt typische Handwerksbetriebe in diesem Zusammenhang wie Verbraucher und schützt sie damit vor Haftungsausschlüssen in AGB ihrer Lieferanten.  

Leider hat die SPD zu lange auf starre AGB-Verbote bestanden. Diese sind im geschäftlichen Verkehr völlig systemwidrig und hätten in Fallgestaltungen, in denen z.B. ein " kleiner Handwerker" ein großes Unternehmens beliefert, sogar den Handwerker benachteiligt und zu unsachgemäßen Ergebnissen geführt."

 

 

 

Gesetzgeber führt Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen ein

Union setzt sich für Vermeidung unnötiger Bürokratie ein

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) zugestimmt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Große Unternehmen müssen künftig jährlich über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Es sind nicht nur finanzielle Kennziffern, die bei der Bewertung von Unternehmen eine Rolle spielen, sondern auch, wie mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen umgegangen wird. In einer global vernetzten Wirtschaft und mit Blick auf oftmals unzureichende Standards in Entwicklungs- und Schwellenländern ist dies wichtiger denn je.

Die Unternehmen wissen das bereits. Praktisch alle großen deutschen Unternehmen erstellen schon heute regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte. Mit den gesetzlichen Regelungen verbessern wir nun Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit wird das Gesetz zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmenshandeln beitragen.“

Heribert Hirte: „Dank der Union verabschieden wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, der Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie überfrachtet, Investoren und der Allgemeinheit aber einen umfassenderen Einblick erlaubt. Risiken, die sich aus den Geschäften der Kapitalgesellschaft ergeben, sind dadurch besser einzuschätzen. Wobei wir darauf hingewirkt haben, dass nur berichtet werden muss, was auch tatsächlich für diese Risikoeinschätzung von Bedeutung ist. Zudem konnten wir durchsetzen, dass das Ergebnis einer freiwilligen externen Prüfung des CSR-Berichts erst ab 2019 veröffentlicht wird. Das gibt den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Letztendlich haben wir auch deutlich gemacht, dass die neuen Berichtspflichten nicht als Grundlage für Anfechtungsklagen dienen können.“  

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll am morgigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beraten und verabschiedet werden. Die Richtlinie schreibt kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern europaweit vor, über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption zu berichten.