Neuigkeiten aus Berlin

Union bringt höhere Strafen für Einbrecher in den Bundestag

Gesetzentwurf sieht Mindeststrafe von einem Jahr Haft und bessere Ermittlungsinstrumente vor

Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Freitag in 1. Lesung den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Wohnungseinbruch. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Winkelmeier-Becker:

„Die eigenen vier Wände sind der ureigene, höchstpersönliche Rückzugsort. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz und Unversehrtheit dieser Privatsphäre.  Einbrecher rauben den Betroffenen nicht nur Geld, Schmuck und Wertgegenstände, sondern auch das Sicherheitsgefühl, dass ein Zuhause bietet. Die Opfer sind nach einem Wohnungseinbruch oft traumatisiert und verängstigt, weil ein Fremder in ihr persönlichstes Lebensumfeld eingegriffen hat.

Mit dem vorliegendem Gesetz qualifizieren wir einen Wohnungseinbruch als das, was es ist: ein Verbrechen, für die das Gesetz künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Zusätzlich wird der minderschwere Fall bei Wohnungseinbrüchen gestrichen. Mit der Strafverschärfung können Ermittlungsbehörden künftig auf bessere Ermittlungsmöglichkeiten zurückgreifen. Zur Bekämpfung der meist organisierten Einbruchskriminalität, wurde auf Drängen der Union das Delikt „Wohnungseinbruch“ in den Katalog der Straftaten aufgenommen, für die die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist.

Leider hat unser Koalitionspartner die Notwendigkeit einer Strafverschärfung für Einbruchskriminalität lange Zeit nicht eingesehen. Umso erfreulicher ist es, dass unsere Beharrlichkeit die SPD vom gesetzgeberischen Handlungsbedarf überzeugen hat.“

Volker Ullrich:

„Die Zeit ist reif für härtere Strafen für Einbrecher. Eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft soll Einbrecher künftig abschrecken. Wir machen deutlich: Wer als Dieb in eine Wohnung einbricht, begeht eine schwere Straftat.

Als Unionsfraktionen wünschen wir uns noch weitere Ermittlungsbefugnisse, um organisierte Einbrecherbanden das Handwerk zu legen. Dazu gehört die Telekommunikationsüberwachung bei Verdächtigen. Hier gibt es noch weiteren Gesprächsbedarf im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Bei der Jagd nach Einbrechern brauchen wir ein breites Bündnis für höhere Aufklärungsquoten, das Verhindern von Einbrüchen und das Fassen krimineller Einbrecherbanden. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 erstmals seit zehn Jahren wieder gesunken ist. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen: Die Einbruchsgefahr ist regional unterschiedlich hoch und es gibt immer noch deutlich mehr Einbrüche als vor fünf Jahren. So ist in Bayern das Einbruchsrisiko mit nur 59 Einbrüchen pro 100 000 Einwohner am geringsten. Länder mit besonders hohen Einbruchsquoten müssen schnell genug Stellen bei Polizei und Justiz schaffen. Vertrauen in das Recht und seine Durchsetzung ist Voraussetzung für das persönliche Sicherheitsempfinden der Menschen in unserem Land.“

 

 

 

Union setzt bessere Entlohnung für rechtliche Betreuung im Bundestag durch

Bundesrat muss zu seiner Verantwortung stehen und Gesetz ebenfalls zustimmen

Der Bundestag wird am heutigen Donnerstagabend in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

„Der Bundestag setzt mit der Anpassung der Betreuervergütung ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion um, für das wir uns seit langem eingesetzt haben.

Es ist nun fast 12 Jahre her, dass ein pauschalisiertes Vergütungssystem für Vereins- und Berufsbetreuer eingeführt wurde. Mit dem heute zu beschließenden Gesetz sollen die Vergütungssätze nun erstmals wieder angehoben werden. Wir appellieren nachdrücklich an die Länder, dem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen.

Vor allem darf niemand die Augen vor der Situation der Betreuungsvereine verschließen. Sollte es nicht zeitnah zu einer Verbesserung ihrer Einnahmesituation kommen, werden weitere Schließungen von Betreuungsvereinen unvermeidlich sein. Betreuungsvereine kümmern sich darum, dass ehrenamtliche Betreuer gewonnen, ausgebildet und in ihrer wichtigen und oftmals schwierigen Arbeit unterstützt werden. Wir wollen die über Jahre gewachsenen Betreuungsstrukturen mit dem Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung erhalten.

Die allgemeine Preissteigerung über die letzten 12 Jahre sowie die Einkommens- und Tarifentwicklung vergleichbarer Berufe begründen den Handlungsbedarf. Der im Februar veröffentlichte Zwischenbericht des durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zeigt zudem, dass die Schere zwischen tatsächlich geleistetem und vergütetem Aufwand auseinander gegangen ist.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vertretungsmöglichkeiten unter Ehegatten verbessert. Wenn ein Ehegatte plötzlich schwer erkrankt und nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist, kann sein Partner bisher keine Entscheidungen über die medizinische Behandlung treffen. Vielmehr muss grundsätzlich ein Betreuer in einem gerichtlichen Verfahren bestellt werden. Dies ist für die allermeisten Ehegatten nicht nachvollziehbar und wird daher zurecht geändert. Zugleich bleibt das Selbstbestimmungsrecht des erkrankten Ehegatten in vollem Umfang gewahrt.

Sinnvoll ist auch eine weitere Neuerung: Ärzte sollen künftig Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister erhalten. Sie können somit direkt die für eine ärztliche Behandlung relevanten Informationen erfahren.“

 

 

 

Angehörige erhalten künftig ein Hinterbliebenengeld

Bundestag berät Gesetzentwurf in 2. und 3. Lesung

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Hendrik Hoppenstedt:

„Wird ein besonders nahestehender Mensch durch Fremdverursachung getötet, bekommen Hinterbliebene künftig einen Entschädigungsanspruch für ihr schweres seelisches Leid. Mit dieser Änderung des deutschen Schadensersatzrechts wird ein weiteres Anliegen umgesetzt, das auf Initiative der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.

Anspruchsberechtigt sind vor allem enge Verwandte wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder. Darüber hinaus sind solche Hinterbliebene anspruchsberechtigt, die zum Getöteten in einem „besonderen persönlichen Näheverhältnis“ standen, das einem solchen entspricht wie es zwischen engen Verwandten typischerweise besteht.

Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust eines geliebten Menschen ausgleichen. Das will und kann das Gesetz auch nicht. Der Anspruch ist daher auf einen symbolischen Ausgleich des Trauerschmerzes gerichtet. Damit setzt die Rechtsgemeinschaft aber zugleich ein Zeichen der Solidarität mit den Hinterbliebenen.

Über die konkrete Anspruchshöhe werden die Gerichte entscheiden. Diese können passgenau im Einzelfall über die Höhe des Anspruchs entscheiden. Dabei ist klar, dass sich die Summen in das deutsche Schadensersatzrecht einfügen müssen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Die Union wollte im Gesetzgebungsverfahren zudem regeln, dass Schmerzens- und Hinterbliebenengelder, die einem Ehegatten oder Lebenspartner zustehen, im Falle einer Scheidung nicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den Partnern zu teilen sind. Das wäre konsequent, denn diese Ansprüche haben einen höchstpersönlichen Charakter und stehen grundsätzlich in keinem Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Lebensführung. Nachdem die SPD diese sinnvolle Verbesserung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt hat, werden wir sie auf unsere Agenda für die kommende Wahlperiode setzen.“

Klares Signal für bürgerschaftliches Engagement

Fortbestand von gemeinnützigen Vereinen nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs gesichert


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am gestrigen Dienstag der Rechtsbeschwerde eines mehrere Kindertagesstätten betreibenden Vereins stattgegeben, mit der dieser sich gegen seine durch das Kammergericht Berlin bestätigte Amtslöschung im Vereinsregister gewehrt hatte. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Marco Wanderwitz:

"Mit seiner Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof unmissverständlich klar, dass sich gemeinnützige Vereine, auch wenn sie sich wirtschaftlich betätigen, in der Rechtsform des eingetragenen Vereins bleiben können. Es gibt damit keine Grundlage mehr für Zwangslöschungen, von denen Kita-Vereine oder andere bürgerschaftliche Initiativen zuletzt bedroht waren.
Wir begrüßen nachdrücklich, dass der Fortbestand von Tausenden von Vereinen damit gesichert ist. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne ehrenamtlich tätige Menschen nicht denkbar. Es ist gut, dass sich die Ehrenamtlichen nun nicht mehr mit Sorgen über die Zukunft ihres Vereins herumplagen müssen.
Wir werden sorgfältig prüfen, welche Konsequenzen sich aus der BGH-Entscheidung für das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement ergeben. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden dabei insbesondere sicherstellen, dass es bei dem klaren Signal im Interesse der Vereine bleibt. So wird sorgfältig zu prüfen sein, ob nach der BGH-Entscheidung auch Dorfläden und andere kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement als Idealverein eingetragen werden können. Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs wäre in diesem Fall schon auf der Grundlage der geltenden Rechtslage erreicht.“
Hintergrund:
Die am gestrigen Dienstag ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. II ZB 7/16) wurde in der Vereinswelt mit großer Besorgnis erwartet, da im Falle einer Bestätigung des Kammergerichts vielen unternehmerischen Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement wie z.B. Kita-Vereinen die Zwangslöschung aus dem Vereinsregister gedroht hätte.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Löschung des Vereins in solchen Fällen nicht vorliegen. Denn wenn ein Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, komme es darauf an, ob dieser einem ideellen Hauptzweck zugeordnet ist. Ein entscheidendes Indiz für die Eintragungsfähigkeit ist, ob sie als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts (§§ 51 ff. AO) anerkannt sind. Gemeinnützige Vereine zielten nicht auf einen Geschäftsgewinn und den wirtschaftlichen Vorteil des Einzelnen. Vereine sollten nach dem Willen des historischen Gesetzgebers berechtigt sein, die erforderlichen Mittel zur Verwirklichung des ideellen Vereinszwecks selbst zu erwirtschaften.

Wohnungseinbruch wird jetzt härter bestraft

Kabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch einen von der Union lange Zeit geforderten Gesetzentwurf


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zu einer umfassenden Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch beschlossen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„In den letzten Jahren sind Wohnungseinbrüche sprunghaft angestiegen. Spitzenreiter in Sachen Einbruchsdiebstahl ist Nordrhein-Westfalen. Dort wurden im vergangenen Jahr mehr als ein Drittel (34,6%) aller Einbrüche in Deutschland begangen – in Köln z.B. lag die Anzahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren im Durchschnitt etwa fünfmal so hoch wie in München!
Neben dem Verlust von Geld und Wertgegenständen leiden die Opfer häufig unter einer Traumatisierung, weil sie sich in ihrer Privatsphäre angegriffen und unsicher fühlen. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf erhöhen wir daher die Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl auf ein Jahr und schaffen den sogenannten "minderschweren Fall" ab, d.h. vorschnelle Einstellungen von Strafverfahren zugunsten der Täter wird es so nicht mehr geben. Wichtig ist, dass zur Ermittlung der Täter bei richterlichem Beschluss künftig auf die Funkzellen- und Verbindungsdaten zurückgegriffen werden kann. Das sind wichtige Ermittlungsansätze, um die Täter zu überführen und die Aufklärungsquote zu erhöhen. Die SPD hat damit endlich den Forderungen der Union zugestimmt; jetzt muss sie im parlamentarischen Beratungsverfahren zeigen, dass sie das ernst meint!“