Neuigkeiten aus Berlin

CETA stellt eine geeignete „Blaupause“ für TTIP dar

Gespräch mit Vertretern von EU und Bundesregierung zeigt Problempunkte für anstehende Verhandlungen auf

Im Nachgang zum heutigen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministerium über die Aufnahme von Investor-Staat-Schiedsverfahren in  das nordatlantische Freihandelsabkommen TTIP erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Der Austausch mit den Vertretern der mit den TTIP-Verhandlungen befassten Stellen in der EU-Kommission und im Bundeswirtschaftsministerium erfolgte in großer Offenheit. So kamen dabei auch die von vielen Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich TTIP eingegangenen Sorgen und Befürchtungen ausführlich zur Sprache. Zu begrüßen ist das von der EU-Kommission für die jetzt anstehenden Verhandlungen zum Kapitel Investitionsschutz im TTIP-Abkommen festgelegte Verhandlungsmandat mit seinen vier Kernpunkten:

- Die Rechtsordnung der Vertragsstaaten bleiben unangetastet
- Das Abkommen soll ein hohes Schutzniveau, so z.B. im Bereich Verbraucherschutz, herstellen
- Die Regelung der Daseinsvorsorge bleibt allein in der Hoheit der Vertragsstaaten
- Kulturelle und sprachliche Dienstleistungen werden von TTIP ebenfalls ausgenommen

Diese Kernpunkte entsprechen dem bereits formulierten Verhandlungsstand des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA. Die Beratungen zu CETA haben positiv gezeigt, dass die EU die von Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft eingebrachten Bedenken gelernt und die entsprechenden Aspekte in den Verhandlungen durchgesetzt hat. In diesem Sinne sollten auch die Verhandlungen über TTIP weitergeführt werden.
 
Ich begrüße ferner sehr, dass die EU-Kommission nun auch eine klare Haltung zu Investorschutzklagen und Schiedsgerichtsverfahren bezogen hat.Generell gilt: Eine Schiedsvereinbarung ist kein zwingendes Element eines Freihandelsabkommens; es ist daher auch denkbar, völlig auf ein solches Element zu verzichten. Auf der anderen Seite kann eine Schiedsvereinbarung gerade auch aus dem Blickwinkel deutscher mittelständischer Unternehmer klare Vorteile aufweisen.  

Für mich ist klar, dass Investorschutzklagen nur dann zustimmungsfähig sind, wenn sie unsere Rechtsordnung nicht untergraben können. Für Investorschutzklagen muss gelten:

- Dass sie allein gegen offensichtliche staatliche Willkür und Diskriminierungen im Umgang mit ausländischen Investoren gerichtet werden können
- Dass Investoren nicht gegen nationale Gesetze, die für In- wie Ausländer gleichermaßen gelten, klagen dürfen. Auch dies ist in CETA bereits festgeschrieben.
- Dass Schiedsverfahren für solche Investorschutzklagen den Transparenzanforderungen der UN-Kommission für das Handelsrecht (UNCITRAL) genügen und klare Vorgaben für eine Besetzung mit sachkundigen und unparteiischen Richtern enthalten.
- Dass Schiedsverfahren und –urteile ferner nicht voraussetzungslos durchgesetzt werden können. Dafür sollte TTIP entweder eine Rahmenschiedsvereinbarung enthalten, die es den Nationalstaaten erlaubt, einem bestimmten Investor die Klagemöglichkeit im Vorfeld seiner Investition zu verweigern. Oder aber es müssen Verfahrensregelungen geschaffen werden, wie eine Vorprüfungen zum Ausschluss offensichtlich unbegründeter Klagen sowie die Möglichkeit einer nachgelagerten Überprüfung von Schiedsurteilen vor nationalen Gerichten (z.B. Annulierungsverfahren).

Angesichts dieser klaren Leitlinien und dem positiven Vorbild der Verhandlungen zu CETA sehe ich dem Fortgang der Verhandlungen zu TTIP grundsätzlich optimistisch entgegen.“
 
Hintergrund:

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hat sich mit Rupert Schlegelmilch, Direktor in der die TTIP-Verhandlungen mit den USA führenden Generaldirektion Handel der EU-Kommission, sowie Dr. Ursina Krumpholz und Clarissa Schulze-Bahr, die die TTIP-Verhandlungen von deutscher Seite im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begleiten, zu einem Austausch zum Verhandlungsstand von TTIP getroffen. Winkelmeier-Becker hat dabei ihre Erwartungen zur Berücksichtigung bei den jetzt anstehenden Verhandlungen zum Kapitel Investorenschutz an die EU-Kommission gerichtet. Da TTIP als so genanntes „gemischtes Abkommen“ die Kompetenzfelder sowohl der EU als auch der EU-Mitgliedstaaten berührt, muss neben dem EU-Parlament auch der Bundestag einer Ratifizierung des Abkommens zustimmen. Insgesamt bewertet Winkelmeier-Becker die jetzt anstehenden Verhandlungen und die jetzt auch auf öffentlichen Druck hergestellte Transparenz auf europäischer Seite positiv. Zum einen habe die EU-Kommission die im Rahmen einer öffentlichen Konsultation eingegangenen 150.000 Stellungnahmen mit den darin geäußerten Sorgen bei der Festlegung ihres Verhandlungsmandats berücksichtigt. Zum anderen läge zwischenzeitlich mit dem ausverhandelten Vertragstext für das CETA-Abkommen der EU mit Kanada ein für alle Seiten tragfähiges  Ergebnis vor, dass durchaus geeignet sei, als „Blaupause“ für TTIP zu dienen.