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Koalition erhöht Renten für Opfer der SED-Diktatur

Große Koalition novelliert gesetzliche Grundlagen für Rehabilitierung

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Fünfte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der Situation für die Opfer des SED-Unrechtsstaats. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Vor 25 Jahren haben die Menschen in der DDR in einer friedlichen Revolution, die in der Weltgeschichte beispiellos ist, die kommunistische Diktatur mit Mauer und Stacheldraht überwunden. Viele mutige Menschen, die sich dem SED-Regime aktiv widersetzt haben und dafür mit Unterdrückung und Verfolgung bestraft wurden, haben diesen Einsatz mit ihrem Leben, ihrer Freiheit oder ihrer Gesundheit bezahlt.

Die damaligen Ereignisse wirken bis heute fort. Auch das Schicksal der SED-Opfer ist damit nicht nur ein Teil unserer Geschichte geworden, sondern immer noch auch ein Teil unserer Gegenwart. Die Opfer der SED-Diktatur verdienen daher nicht nur unseren Respekt und unsere Anerkennung, sondern auch materielle Unterstützung, wo die Haftfolgen ihre wirtschaftliche Situation bis heute beeinträchtigen. Mit dem Fünften Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften erhöht die große Koalition daher die Opferrente von 250 auf 300 Euro im strafrechtlichen und von 184 Euro auf 214 Euro im beruflichen Rehabilitierungsgesetz.

Dabei war es der CDU/CSU-Fraktion besonders wichtig, die in den Berichterstattergesprächen vorgebrachten Anliegen der Opferverbände aufzugreifen und umzusetzen. Die Koalitionsfraktionen haben daher die drei wesentlichen Anliegen der SED-Opfer in eine Entschließung zum Gesetzentwurf eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Zusammenwirken mit den für die Verfahrensfragen zuständigen Bundesländern dafür zu sorgen, dass das Anerkennungs- und Rehabilitierungsverfahren für die SED-Opfer deutlich erleichtert wird. Dies soll durch die Möglichkeit einer persönlichen mündlichen Anhörung der Opfer im Rehabilitierungsverfahren sowie durch Bereitstellung von besonders im Umgang mit DDR-Häftlingen geschulten Ärzten für die medizinische Anerkennung der Haftfolgen geschehen.

CDU und CSU haben ferner durchgesetzt, dass Bund und Länder die bis Ende 2019 laufende gesetzliche Frist für Anträge auf Rehabilitierung rechtzeitig vor deren Auslaufen auf ihre Auswirkungen in der Praxis überprüfen. CDU und CSU bekennen sich zu dem Ziel einer vollständigen Streichung dieser Frist. Damit wollen wir erreichen, dass SED-Opfer, die aufgrund ihrer Traumatisierung noch nicht in der Lage sind, sich einem habilitierungsverfahren zu stellen, nicht unter zusätzlichen Druck gesetzt werden. Sie sollen sich für die persönliche Aufarbeitung ihres Schicksals Zeit lassen können.“