Neuigkeiten aus Berlin

Minister Maas verschleppt Neuregelung des Berufsrechts für Syndikusanwälte

Syndikusanwälte verlieren zum 1. Januar 2015 ihre Mitgliedschaft in der Altersversorgung für Rechtsanwälte

In Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nun ihre Richtlinien für die geänderte Befreiungspraxis für Syndikusanwälte veröffentlicht, die ab 1. Januar 2015 gelten. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Bundesjustizminister Maas trägt die Verantwortung dafür, dass zum 1.Januar tausende Syndikusanwälte ihre anwaltliche Altersversorgung verlieren werden. Der Minister muss endlich seinen Worten Taten folgen lassen und eine Neuregelung des Berufsrechts für Rechtsanwälte vorlegen, damit Syndikusanwälte in den Versorgungswerken der Rechtsanwälte versichert bleiben können.

Mit dem 1.Januar 2015 wird die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre Befreiungspraxis für Syndikusanwälte an das Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2014 anpassen. Damit sind Synidkusanwälte in Unternehmen, Verbänden usw. grundsätzlich nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung befreiungsfähig und die Befreiungen von tausenden Syndikusanwälten werden mit Wirkung zum 1.Januar widerrufen. Da Bestandsschutz nur für Befreiungen gilt, die für konkret ausgeübte Tätigkeiten bzw. Arbeitsstellen erteilt worden sind und diese bei einem Stellenwechsel widerrufen werden, sind sogar zigtausende Syndikusanwälte hiervon betroffen; sie können ab dem 1.Januar keine neue Arbeitsstelle annehmen oder nicht einmal die Tätigkeit innerhalb ihres Unternehmens wechseln, ohne dass ihre Befreiung widerrufen wird.

Dieser Umstand schränkt die berufliche Flexibilität massiv ein und bringt den Wechsel zwischen Anwaltschaft und Wirtschaft bereits heute fast vollständig zum Erliegen. Das hat auch Folgen für die Unternehmen und den Standort Deutschland. Von daher ist es unverständlich, dass der zuständige Bundesminister der Justiz, Heiko Maas, seiner Ankündigung vom Oktober, kurzfristig eine berufsrechtliche Lösung für dieses große Problem für die Anwaltschaft vorzulegen, noch nicht umgesetzt hat. Er hat wertvolle Zeit für eine Lösung verstreichen lassen. Zum 1.Januar werden nun durch die geänderte Befreiungspraxis Fakten geschaffen. Der Minister muss jetzt sehr kurzfristig tätig werden und seine angekündigten Vorschläge vorlegen, um wenigstens nach dem 1.Januar zügig zu einer Neuregelung zu kommen. Die berufliche Flexibilität und die nötige Sicherheit beim sensiblen Thema Altersversorgung erfordern eine schnelle verlässliche Regelung.“