Neuigkeiten aus Berlin

Mehr Zeit für von der Flut geschädigte Unternehmen

Insolvenzantragspflicht für Hochwasser-Opfer wird vorübergehend ausgesetzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die infolge der jüngsten Starkregenfälle in die Krise geraten sind, beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Starkregenfälle in Bayern, Baden-Württemberg und anderen Orten Deutschlands haben ganze Ortschaften verwüstet, viele Menschen um ihre Existenzgrundlagen gebracht und Hunderte von Unternehmen ganz erheblich geschädigt. Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind für die Betroffenen oftmals noch nicht abzuschätzen. Die reguläre und strafbewehrte 3-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Für Unternehmen, die infolge dieser Unwetterkatastrophen in die Krise geraten sind, setzen wir die Insolvenzantragspflicht daher vorübergehend aus."  

Heribert Hirte: "Diese geplante Lockerung in der Insolvenzordnung ist absolut richtig. Es wäre aber konsequent, wenn wir diese Regelung nun auch ausweiten auf andere Fälle mit positiver Fortführungsprognose, wie etwa Startups oder nur kurzfristig überschuldete Unternehmen. Derzeit gibt es gesunde Unternehmen, die durch die Antragspflicht in den Ruin getrieben werden. Überhaupt sollten wir uns die Frage stellen, ob das Strafrecht das richtige Mittel ist, um Unternehmer zu frühzeitigen Insolvenzanträgen zu motivieren. Zudem bleibt ein Unternehmer nach bisheriger Regelung strafbar, selbst wenn es dem Unternehmen wieder gut geht und auch kein Gläubiger jemals einen Strafantrag gestellt hat. Diese Regelung gehört hinterfragt."

Hintergrund:

Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird zusammen mit dem 9. Gesetz zur Änderung des SGB-II voraussichtlich am morgigen Donnerstag in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat soll sich mit dem Gesetzentwurf ebenfalls noch vor der Sommerpause befassen, sodass die Regelungen zeitnah in Kraft treten dürften.