Neuigkeiten aus Berlin

Grenzüberschreitende Insolvenzen auf EU-Ebene regeln

Kulturelle Besonderheiten der nationalen Insolvenzordnungen erhalten

Die EU-Kommission plant für den Herbst dieses Jahres die Vorlage einer Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts. Sie hat am heutigen Dienstag eine Konferenz zu diesem Vorhaben in Brüssel durchgeführt. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Im europäischen Binnenmarkt haben Insolvenzen zunehmend grenzüberschreitende Auswirkungen. Deshalb brauchen wir klare Spielregeln für die gesamte EU, um den Schutz für Unternehmen und Verbraucher zu gewährleisten. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten sind die nationalen Insolvenzordnungen deutlich stärker kulturell geprägt. Daher sollte die EU lediglich einen groben Rahmen liefern, der sich an bewährten Praxisbeispielen aus den Mitgliedstaaten orientiert und den Mitgliedstaaten Raum zur Ausfüllung lässt."
 
Heribert Hirte:
"Wir haben insgesamt zehn Forderungen zur Ausgestaltung des europäischen Insolvenzrechts aufgestellt, die die Europäische Kommission berücksichtigen sollte. Zunächst muss sichergestellt werden, dass in allen Staaten die gleichen Bewertungsmaßstäbe angewendet werden. Außerdem muss das Justizpersonal ausreichend qualifiziert sein. Wie in Deutschland sollte auch bei den europäischen Vorgaben die Verteilung der Insolvenzmasse dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Das heißt, staatliche Gläubiger sollten nicht bevorzugt werden – sonst ist fast jede Restrukturierung zum Scheitern verurteilt. Bei dem von der EU-Kommission angedachten vorinsolvenzlichen Verfahren ist es wichtig, dass das Verfahren so günstig wie möglich gehalten wird.

Eine Angleichung des materiellen Insolvenzrechts in Europa muss Hand in Hand gehen mit einer Regelung der Insolvenz von Staaten: Denn unterschiedliche Insolvenzrechte beeinflussen die Solvenz von Banken – und damit indirekt die Solvenz ihrer Sitzstaaten."