Neuigkeiten aus Berlin

Besserer Schutz von Polizisten und anderen Staatsbediensteten dringend notwendig

Bundesjustizminister Heiko Maas muss endlich Farbe bekennen

Nordrhein-Westfalen bringt am Freitag in den Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, mit dem bei Übergriffen gegen Staatsbedienstete eine dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung (insbesondere bei Taten zum Nachteil von Amtsträgern, in Notlagen Hilfeleistenden oder ehrenamtlich Tätigen) strafschärfend berücksichtigt werden soll. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es ist erfreulich, dass die SPD die Unionsforderung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten, Lehrern und Mitarbeitern in Jobcentern oder anderen Behörden aufgreift. Die SPD in Nordrhein-Westfalen weiß aber anscheinend nicht, dass die SPD im Bund lieber den Straftatbestand aus dem Gesetzbuch streichen wollte, der den Widerstand gegen Polizisten besonders unter Strafe stellt (Paragraph 113 StGB), als Polizisten, Rettungskräfte und andere Bedienstete besser zu schützen.

Die langjährigen Forderungen der Union nach mehr strafrechtlichem Schutz unserer Polizei und anderer Amtsträger haben die SPD und Bundesjustizminister Heiko Maas bisher immer abgelehnt. Die Union hatte insbesondere gefordert, den Schutzbereich des § 113 StGB auch auf andere öffentliche Bedienstete bzw. Einsatzkräfte auszudehnen (z.B. Lehrer, Mitarbeiter im Jobcenter, Jugendamt) und Taten gegen die Staatsgewalt strafschärfend zu berücksichtigen. Weder Minister Maas noch die SPD sahen aber Handlungsbedarf.

Mit Sorge betrachten wir, dass immer häufiger der Respekt gegenüber unseren Polizeibeamten, Rettungskräften, Lehrern und anderen Bediensteten nicht mehr gegeben ist. Sie haben mehr Schutz verdient. Wir fordern daher Minister Maas zur schnellen Vorlage eines entsprechenden Gesetzes auf."