Neuigkeiten aus Berlin

Neue Entwicklungschancen für die Pflegeberufe

„Die am 22. Juni vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform eröffnet den Auszubildenden mehr Entscheidungsfreiheit und begegnet dem Fachkräftemangel“, so Winkelmeier-Becker.

Zukünftig werde die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Um die Pflegeberufe attraktiver zu machen, würden alle Pflege-Auszubildenden die ersten zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet. Danach können sie sich entscheiden, ob sie sich im dritten Jahr auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder ob sie einen generalistischen Abschluss anstreben.

„Uns war wichtig- so die Siegburger CDU-Abgeordnete -, dass die drei Berufsabschlüsse, insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege, erhalten bleiben und gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die Auszubildenden sollen die größtmögliche Freiheit haben, selbst zu entscheiden, welches der Modelle das bessere ist.“

Es dürfe nicht übersehen werden, dass der Anteil von Abiturienten, Realschülern und Hauptschülern in den Bereichen der Pflege unterschiedlich ist. So werde die Ausbildung im Bereich der Krankenpflege vor allem von Abiturienten und Realschülern ergriffen. In der Altenpflege hingegen finde sich ein viel breiteres Spektrum an Bildungsabschlüssen, wie z.B. auch Hauptschüler oder Quereinsteiger.

„Diesem Umstand tragen wir nun Rechnung, indem die Reform der Pflegeausbildung nicht allein auf die generalistische Ausbildung abzielt. Nur die Krankenpflege wird durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt.

Positiv ist auch, dass das Schulgeld künftig für alle Auszubildenden entfällt.“

Insgesamt sehen wir in der Reform einen wichtigen Beitrag, die Pflegeberufe zu stärken und aufzuwerten und dafür zu sorgen, dass bei der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen künftig ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.“

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes werde die Entwicklung bewertet, um festzustellen, welcher Ausbildungsansatz der attraktivere ist. Haben sich mehr als die Hälfte der Auszubildenden für den generalistischen Abschluss und gegen eine Spezialisierung entschieden, kann der Bundestag darüber entscheiden, ob er den Abschluss in der Alten- und Kinderkrankenpflege abschafft.